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	<title>TAXELENCE by winterstein &amp; hellfritzsch PartG mbB</title>
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	<description>Steuerberatung, die einfach passt.</description>
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	<title>TAXELENCE by winterstein &amp; hellfritzsch PartG mbB</title>
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		<title>Hinzuverdienstmöglichkeiten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Janine Winterstein]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Apr 2025 19:15:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>💼 Nebenbei etwas dazuverdienen – aber mit Plan! Ob Minijob, kurzfristige Beschäftigung oder eine Tätigkeit im gemeinnützigen Bereich: Es gibt viele Möglichkeiten, sich nebenberuflich etwas dazuzuverdienen – steuerlich und sozialversicherungsrechtlich korrekt. ⠀ In diesem Beitrag finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Hinzuverdienstformen – inklusive Verdienstgrenzen, Voraussetzungen und steuerlicher Vorteile. Minijob – Der Klassiker – Arbeitnehmer [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>💼 Nebenbei etwas dazuverdienen – aber mit Plan!<br />
Ob Minijob, kurzfristige Beschäftigung oder eine Tätigkeit im gemeinnützigen Bereich: Es gibt viele Möglichkeiten, sich nebenberuflich etwas dazuzuverdienen – steuerlich und sozialversicherungsrechtlich korrekt.<br />
⠀<br />
In diesem Beitrag finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Hinzuverdienstformen – inklusive Verdienstgrenzen, Voraussetzungen und steuerlicher Vorteile.</p>
<p>Minijob – Der Klassiker<br />
– Arbeitnehmer (1 Nebenjob erlaubt)<br />
– Rentner &amp; Studenten (mehrere möglich, aber Einkommensgrenze beachten)<br />
Verdienstgrenze: Max. 556 € / Monat<br />
Arbeitszeit: Bis zu 10 Std./Woche (bei Mindestlohn von 12,82 €)<br />
Wichtig:<br />
– 2x im Jahr bis max. 1.112 € möglich (z. B. Krankheitsvertretung)<br />
– AG zahlt Pauschalabgaben (ca. 30 %)<br />
– RV-Befreiung auf Antrag möglich<br />
– Für 1 Jahr Rentenanspruch: 2 Jahre Minijob nötig</p>
<p>Kurzfristige Beschäftigung<br />
Dauer:<br />
– Max. 3 Monate (bei mind. 5 Arbeitstagen/Woche)<br />
– Oder: 70 Arbeitstage im Jahr<br />
Verdienst: Unbegrenzt möglich<br />
Vorteile:<br />
– Beitragsfrei in KV, PV, AV &amp; RV<br />
– Lohnsteuer: individuell oder 25 % Pauschalsteuer</p>
<p>Gemeinnützige Tätigkeit (mit Übungsleiterpauschale)<br />
– Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher<br />
– Künstlerische/pflegerische Nebentätigkeit<br />
Träger:<br />
Juristische Personen des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige Einrichtungen<br />
Steuerfrei: Bis 3.000 € / Jahr<br />
Arbeitszeit: Max. 1/3 der regulären Arbeitszeit (ca. 13 Std./Woche)<br />
Beispiele:<br />
– Dozententätigkeit<br />
– Stadtratsarbeit<br />
– Aufsichtsratsmitglied bei Kreditinstituten</p>
<p>Ehrenamtspauschale (Sonstige Tätigkeiten)<br />
Typische Tätigkeiten:<br />
– Vereinsvorstand<br />
– Kassier<br />
– Platzwart<br />
– Schiedsrichter<br />
Träger:<br />
Wie oben: gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich<br />
Steuerfrei: Bis 840 € / Jahr</p>
<p>⠀</p>
<p>⠀</p>
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		<title>Sonderausgaben</title>
		<link>https://www.taxelence.com/2025/03/05/sonderausgaben/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Janine Winterstein]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Mar 2025 20:14:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>📢 Sonderausgaben: Clevere Steuertricks für mehr Ersparnis! Sie möchten bei Ihrer nächsten Steuererklärung sparen? Dann sollten Sie unbedingt Sonderausgaben nutzen! 💡 Ob Vorsorge, Ausbildung oder Kinderbetreuung – viele private Ausgaben können Ihre Steuerlast senken. 💰 So profitieren Sie: ✅ Vorsorgeaufwendungen: Beiträge zur Kranken-, Pflege- oder Altersvorsorge sind absetzbar. ✅ Ausbildungskosten: Bis zu 6.000 € für [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>📢 Sonderausgaben: Clevere Steuertricks für mehr Ersparnis!</p>
<p>Sie möchten bei Ihrer nächsten Steuererklärung sparen? Dann sollten Sie unbedingt Sonderausgaben nutzen! 💡 Ob Vorsorge, Ausbildung oder Kinderbetreuung – viele private Ausgaben können Ihre Steuerlast senken.</p>
<p>💰 So profitieren Sie:<br />
✅ Vorsorgeaufwendungen: Beiträge zur Kranken-, Pflege- oder Altersvorsorge sind absetzbar.<br />
✅ Ausbildungskosten: Bis zu 6.000 € für das Erststudium oder die erste Berufsausbildung steuerlich geltend machen.<br />
✅ Spenden &amp; Kirchensteuer: Gutes tun und dabei Steuern sparen – doppelt sinnvoll!<br />
✅ Kinderbetreuungskosten: Kita, Tagesmutter oder Hort – bis zu 4.000 € pro Kind und Jahr absetzbar.</p>
<p>📌 Tipp: Belege sammeln, Fristen im Blick behalten und eine professionelle Beratung nutzen, um das Maximum herauszuholen!</p>
<p>📞 Lassen Sie sich von uns beraten &amp; sparen Sie bares Geld!</p>
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		<title>Kleinunternehmerregelung</title>
		<link>https://www.taxelence.com/2025/02/19/kleinunternehmerregelung/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Janine Winterstein]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Feb 2025 13:45:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>📢 Wichtige Änderungen für Kleinunternehmer ab 2025! 💼 Ab dem 01.01.2025 treten durch das Jahressteuergesetz 2024 und das Wachstumschancengesetz einige bedeutende Änderungen in Kraft, die speziell Kleinunternehmer betreffen. Hier ein Überblick, was sich für Sie ändert: Neue Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung ✅ Die Grenze für das Vorjahr steigt auf 25.000 Euro. ✅ Im laufenden Jahr [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.taxelence.com/2025/02/19/kleinunternehmerregelung/">Kleinunternehmerregelung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.taxelence.com">TAXELENCE by winterstein &amp; hellfritzsch PartG mbB</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p data-renderer-start-pos="1">📢 Wichtige Änderungen für Kleinunternehmer ab 2025! 💼</p>
<p data-renderer-start-pos="58">Ab dem 01.01.2025 treten durch das Jahressteuergesetz 2024 und das Wachstumschancengesetz einige bedeutende Änderungen in Kraft, die speziell Kleinunternehmer betreffen. Hier ein Überblick, was sich für Sie ändert:</p>
<p data-renderer-start-pos="274">Neue Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung</p>
<p data-renderer-start-pos="327">✅ Die Grenze für das Vorjahr steigt auf 25.000 Euro.<br />
✅ Im laufenden Jahr dürfen Sie bis zu 100.000 Euro Umsatz erzielen.<br />
✅ Wichtig: Diese Grenzen gelten als harte Obergrenzen. Sobald Sie 100.000 Euro überschreiten, verlieren Sie direkt den Kleinunternehmerstatus und müssen Umsatzsteuer ausweisen und abführen.</p>
<p data-renderer-start-pos="639">Ein weiterer Unterschied: Die neuen Grenzen beziehen sich auf Nettobeträge, was für viele Unternehmen eine Erleichterung bedeutet.</p>
<p data-renderer-start-pos="771">Weitere Änderungen für Kleinunternehmer 2025</p>
<p data-renderer-start-pos="817">📌 Abschaffung der Umsatzsteuerjahreserklärung:<br />
Ab 2024 entfällt die Pflicht zur Umsatzsteuerjahreserklärung. Dies bedeutet weniger Verwaltungsaufwand für Sie.</p>
<p data-renderer-start-pos="978">📌 E-Rechnungen:<br />
Kleinunternehmer sind ab 2025 weiterhin nicht verpflichtet, E-Rechnungen zu erstellen, müssen jedoch in der Lage sein, solche Rechnungen zu empfangen und revisionssicher zu archivieren.</p>
<p data-renderer-start-pos="1182">📌 Internationalisierung der Kleinunternehmerregelung:<br />
Ab 2025 können Sie die Kleinunternehmerregelung auch in anderen EU-Ländern nutzen – eine wichtige Neuerung für international tätige Unternehmer.</p>
<p data-renderer-start-pos="1383">Unser Tipp für Sie</p>
<p data-renderer-start-pos="1403">Nutzen Sie die neuen Regelungen, um Ihre Buchhaltung effizienter zu gestalten und steuerliche Vorteile zu sichern. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter.</p>
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		<title>Vermietung von Ferienwohnungen</title>
		<link>https://www.taxelence.com/2025/02/07/vermietung-von-ferienwohnungen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Janine Winterstein]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Feb 2025 13:43:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>🏡💰 Steuerliche Besonderheiten bei der Vermietung einer Ferienwohnung – Das sollten Sie wissen! 📜✨ Sie vermieten eine Ferienwohnung oder planen, eine Immobilie als Ferienunterkunft anzubieten? Dann sollten Sie die steuerlichen Regelungen genau kennen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick: 👇 1️⃣ Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Die Mieteinnahmen aus [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.taxelence.com/2025/02/07/vermietung-von-ferienwohnungen/">Vermietung von Ferienwohnungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.taxelence.com">TAXELENCE by winterstein &amp; hellfritzsch PartG mbB</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3 data-renderer-start-pos="1">🏡💰 Steuerliche Besonderheiten bei der Vermietung einer Ferienwohnung – Das sollten Sie wissen! 📜✨</h3>
<p data-renderer-start-pos="103">Sie vermieten eine <strong data-renderer-mark="true">Ferienwohnung</strong> oder planen, eine Immobilie als <strong data-renderer-mark="true">Ferienunterkunft</strong> anzubieten? Dann sollten Sie die <strong data-renderer-mark="true">steuerlichen Regelungen</strong> genau kennen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick: 👇</p>
<h3 data-renderer-start-pos="346">1️⃣ <strong data-renderer-mark="true">Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung</strong></h3>
<p data-renderer-start-pos="392">Die Mieteinnahmen aus Ihrer Ferienwohnung gelten steuerlich als <strong data-renderer-mark="true">Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung</strong> und müssen in Ihrer <strong data-renderer-mark="true">Einkommensteuererklärung</strong> angegeben werden.</p>
<p data-renderer-start-pos="561">💡 <strong data-renderer-mark="true">Gut zu wissen:</strong> Sie können verschiedene <strong data-renderer-mark="true">Werbungskosten</strong> steuerlich absetzen, darunter:<br />
✔ Zinsen für ein Darlehen zur Finanzierung der Immobilie<br />
✔ Kosten für Renovierung und Instandhaltung<br />
✔ Abschreibungen auf die Immobilie<br />
✔ Gebühren für Hausverwaltung, Inserate und Makler</p>
<h3 data-renderer-start-pos="837">2️⃣ <strong data-renderer-mark="true">Selbstnutzung vs. Vermietung</strong></h3>
<p data-renderer-start-pos="871">🔹 <strong data-renderer-mark="true">Achtung bei privater Nutzung!</strong> Falls Sie Ihre Ferienwohnung <strong data-renderer-mark="true">nicht ausschließlich vermieten</strong>, sondern auch selbst nutzen oder kostenlos an Familie und Freunde weitergeben, kann dies den steuerlichen <strong data-renderer-mark="true">Werbungskostenabzug</strong> einschränken.</p>
<p data-renderer-start-pos="1105">🔹 In solchen Fällen müssen die <strong data-renderer-mark="true">Kosten anteilig</strong> zwischen der privaten und der vermieteten Nutzung aufgeteilt werden.</p>
<p data-renderer-start-pos="1223">💡 <strong data-renderer-mark="true">Tipp:</strong> Eine <strong data-renderer-mark="true">genaue Dokumentation der Belegungszeiten</strong> ist wichtig, um die steuerliche Anerkennung zu sichern.</p>
<h3 data-renderer-start-pos="1335">3️⃣ <strong data-renderer-mark="true">Wann wird die Vermietung gewerblich?</strong></h3>
<p data-renderer-start-pos="1377">In den meisten Fällen handelt es sich bei der Ferienwohnungsvermietung um <strong data-renderer-mark="true">private Vermögensverwaltung</strong>. Doch unter bestimmten Bedingungen kann sie als <strong data-renderer-mark="true">gewerblich</strong> eingestuft werden:</p>
<p data-renderer-start-pos="1558">➡ Wenn Sie <strong data-renderer-mark="true">zusätzliche Dienstleistungen</strong> wie tägliche Reinigung, Frühstück oder einen Concierge-Service anbieten, könnte das Finanzamt eine <strong data-renderer-mark="true">gewerbliche Tätigkeit</strong> annehmen.<br />
➡ Gewerbliche Vermietung bedeutet, dass Sie möglicherweise <strong data-renderer-mark="true">Gewerbesteuer</strong> zahlen müssen – allerdings erst ab einem Freibetrag von <strong data-renderer-mark="true">24.500 € Gewerbeertrag pro Jahr</strong>.</p>
<h3 data-renderer-start-pos="1892">4️⃣ <strong data-renderer-mark="true">Umsatzsteuer – Pflicht oder Befreiung?</strong></h3>
<p data-renderer-start-pos="1936">Ob Sie <strong data-renderer-mark="true">Umsatzsteuer</strong> zahlen müssen, hängt von der Art der Vermietung ab:</p>
<p data-renderer-start-pos="2009">✔ <strong data-renderer-mark="true">Langfristige Vermietung</strong> (länger als 6 Monate) ist in der Regel <strong data-renderer-mark="true">umsatzsteuerfrei</strong>.<br />
✔ <strong data-renderer-mark="true">Kurzfristige Vermietung</strong> (z. B. über Airbnb oder Booking) unterliegt der <strong data-renderer-mark="true">Umsatzsteuerpflicht</strong>.<br />
✔ Der <strong data-renderer-mark="true">ermäßigte Steuersatz von 7 %</strong> kann grundsätzlich angewendet werden.</p>
<p data-renderer-start-pos="2261">💡 Falls Ihr Jahresumsatz unter <strong data-renderer-mark="true">22.000 €</strong> liegt, können Sie die <strong data-renderer-mark="true">Kleinunternehmerregelung</strong> nutzen und sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen.</p>
<h3 data-renderer-start-pos="2411">🚀 <strong data-renderer-mark="true">Fazit – Lassen Sie sich beraten!</strong></h3>
<p data-renderer-start-pos="2448">Die Vermietung einer Ferienwohnung kann steuerliche Vorteile bieten, aber auch einige Fallstricke mit sich bringen. Eine <strong data-renderer-mark="true">sorgfältige Planung und Dokumentation</strong> ist entscheidend, um <strong data-renderer-mark="true">steuerliche Nachteile zu vermeiden</strong>.</p>
<p data-renderer-start-pos="2665">🔎 Sie haben Fragen zur steuerlichen Behandlung Ihrer Ferienwohnung? Kontaktieren Sie uns gerne – wir beraten Sie individuell! 📩💼</p>
<p data-renderer-start-pos="2798">📍 <strong data-renderer-mark="true">Steuerkanzlei Winterstein – Ihre Experten für Steuern &amp; Vermietung</strong></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.taxelence.com/2025/02/07/vermietung-von-ferienwohnungen/">Vermietung von Ferienwohnungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.taxelence.com">TAXELENCE by winterstein &amp; hellfritzsch PartG mbB</a>.</p>
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			</item>
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		<title>Steuern sparen mit den Handwerkern</title>
		<link>https://www.taxelence.com/2025/02/05/steuern-sparen-mit-den-handwerkern/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Janine Winterstein]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Feb 2025 13:42:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>💡 Steuer-Tipp: Handwerkerleistungen &#38; haushaltsnahe Dienstleistungen 💡 Wussten Sie, dass Sie bestimmte Ausgaben für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen können? 🛠️👩‍🍳 Hier die wichtigsten Infos: ✅ Handwerkerleistungen Kosten für Renovierungen, Reparaturen oder Modernisierungen rund um Haus und Garten können steuerlich geltend gemacht werden. Dazu gehören z. B.:• Maler- und Tapezierarbeiten• Reparaturen an [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.taxelence.com/2025/02/05/steuern-sparen-mit-den-handwerkern/">Steuern sparen mit den Handwerkern</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.taxelence.com">TAXELENCE by winterstein &amp; hellfritzsch PartG mbB</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true" data-pm-slice="0 0 []">💡 Steuer-Tipp: Handwerkerleistungen &amp; haushaltsnahe Dienstleistungen 💡</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Wussten Sie, dass Sie bestimmte Ausgaben für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen können? 🛠️👩‍🍳</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Hier die wichtigsten Infos:</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">✅ Handwerkerleistungen</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Kosten für Renovierungen, Reparaturen oder Modernisierungen rund um Haus und Garten können steuerlich geltend gemacht werden. Dazu gehören z. B.:<br data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="hardBreak" data-prosemirror-node-inline="true" />• Maler- und Tapezierarbeiten<br data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="hardBreak" data-prosemirror-node-inline="true" />• Reparaturen an Heizung, Elektro- und Wasseranlagen<br data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="hardBreak" data-prosemirror-node-inline="true" />• Arbeiten an der Außenfassade oder im Garten</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">👉 Steuervorteil: 20 % der Lohnkosten (maximal 1.200 € pro Jahr) können direkt von Ihrer Steuerlast abgezogen werden. Materialkosten sind jedoch nicht absetzbar!</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">✅ Haushaltsnahe Dienstleistungen</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Hierunter fallen Arbeiten, die normalerweise von Ihnen selbst erledigt werden könnten, z. B.:<br data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="hardBreak" data-prosemirror-node-inline="true" />• Reinigung der Wohnung oder Treppenhauses<br data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="hardBreak" data-prosemirror-node-inline="true" />• Gartenpflege (z. B. Rasen mähen, Hecke schneiden)<br data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="hardBreak" data-prosemirror-node-inline="true" />• Kinderbetreuung oder Seniorenbetreuung<br data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="hardBreak" data-prosemirror-node-inline="true" />• Schneeräumung im Winter</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">👉 Steuervorteil: Auch hier können Sie 20 % der Kosten steuerlich absetzen, maximal bis zu 4.000 € pro Jahr!</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">💡 Wichtig zu wissen:<br data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="hardBreak" data-prosemirror-node-inline="true" />• Die Arbeiten müssen in Ihrem Haushalt oder auf Ihrem Grundstück durchgeführt werden.<br data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="hardBreak" data-prosemirror-node-inline="true" />• Sie benötigen eine Rechnung und der Betrag muss unbar bezahlt werden (z. B. per Überweisung).<br data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="hardBreak" data-prosemirror-node-inline="true" />• Auf der Rechnung sollten Lohn- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sein.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihre Steuerlast zu senken und gleichzeitig Profis zu unterstützen! Haben Sie Fragen dazu oder möchten Sie Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung? Wir helfen Ihnen gerne weiter.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">📞 Kontaktieren Sie uns – Ihr Team der Steuerkanzlei Winterstein</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.taxelence.com/2025/02/05/steuern-sparen-mit-den-handwerkern/">Steuern sparen mit den Handwerkern</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.taxelence.com">TAXELENCE by winterstein &amp; hellfritzsch PartG mbB</a>.</p>
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		<title>Schock: Grundsteuer in Bayern gestiegen!</title>
		<link>https://www.taxelence.com/2025/01/31/schock-grundsteuer-in-bayern-gestiegen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Janine Winterstein]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 31 Jan 2025 13:40:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>📢 Grundsteuer in Bayern teilweise um bis zu 500 % gestiegen! In einigen bayerischen Gemeinden wurden die Hebesätze der Grundsteuer erheblich angehoben. Hier einige Beispiele: • München: Der Hebesatz für die Grundsteuer B wurde von 535 % auf 824 % erhöht. • Nürnberg: Der Hebesatz steigt von 555% auf 780%. • Bamberg: Hier steigt der [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p data-renderer-start-pos="1">📢 Grundsteuer in Bayern teilweise um bis zu 500 % gestiegen!</p>
<p data-renderer-start-pos="64">In einigen bayerischen Gemeinden wurden die Hebesätze der Grundsteuer erheblich angehoben.</p>
<p data-renderer-start-pos="64">Hier einige Beispiele:<br />
• München: Der Hebesatz für die Grundsteuer B wurde von 535 % auf 824 % erhöht.<br />
• Nürnberg: Der Hebesatz steigt von 555% auf 780%.<br />
• Bamberg: Hier steigt der Hebesatz eher moderat von 535% auf 635%.</p>
<p data-renderer-start-pos="378">Viele haben aktuell die Grundsteuerbescheide ihrer Gemeinden erhalten. Doch Achtung: Diese Bescheide sind sogenannte Folgebescheide – ein wirksamer Widerspruch gegen sie ist gem. § 182 Abs. 1, § 184 Abs. 1 AO nicht möglich.</p>
<p data-renderer-start-pos="603">👉 Das neue Grundsteuersystem steht außerdem im Verdacht, verfassungswidrig zu sein.</p>
<p data-renderer-start-pos="689">Warum ist das wichtig? Entscheidend war der Einspruch gegen die Grundsteuermessbescheide der Finanzämter. Dieser musste bereits vorab erfolgen, um zukünftige Grundsteuerzahlungen anfechten zu können.</p>
<p data-renderer-start-pos="890">👉 Gute Nachrichten für unsere Mandanten:<br />
Für alle Steuererklärungen, die über unsere Kanzlei erstellt wurden, haben wir routinemäßig Einspruch gegen die Grundsteuermessbescheide eingelegt.</p>
<p data-renderer-start-pos="1081">So sind Sie bei uns gut beraten und abgesichert.</p>
<p data-renderer-start-pos="1131">💼 Steuerkanzlei Winterstein – Immer einen Schritt voraus.</p>
<p data-renderer-start-pos="1191">📩 Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!</p>
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		<title>Artisten und Steuern</title>
		<link>https://www.taxelence.com/2025/01/22/artisten-und-steuern/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Janine Winterstein]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Jan 2025 13:33:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Steuern für Artisten – Was du wissen solltest! 🎭 Als Artist lebst du deine Kreativität aus – sei es als Musiker, Akrobat, Maler oder Tänzer. Doch auch in der schillernden Welt der Kunst kommt niemand um das Thema Steuern herum. Damit du dich auf deine Leidenschaft konzentrieren kannst, haben wir die wichtigsten Infos für dich: [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="">
<p data-renderer-start-pos="1">Steuern für Artisten – Was du wissen solltest! 🎭</p>
<p data-renderer-start-pos="55">Als Artist lebst du deine Kreativität aus – sei es als Musiker, Akrobat, Maler oder Tänzer. Doch auch in der schillernden Welt der Kunst kommt niemand um das Thema Steuern herum. Damit du dich auf deine Leidenschaft konzentrieren kannst, haben wir die wichtigsten Infos für dich:</p>
<p data-renderer-start-pos="336">📌 Freiberufler oder Gewerbetreibender?<br />
Je nach Art deiner Tätigkeit kannst du als freiberuflich (z. B. Musiker oder Schauspieler) oder gewerblich (z. B. Zauberer mit Merchandise) eingestuft werden. Diese Unterscheidung ist wichtig, da sie unterschiedliche steuerliche Pflichten mit sich bringt.</p>
<p data-renderer-start-pos="633">📌 Umsatzsteuer<br />
Die meisten künstlerischen Tätigkeiten unterliegen der Umsatzsteuerpflicht. In einigen Fällen gilt jedoch der ermäßigte Steuersatz von 7 % – z. B. für Bühnendarbietungen. Achtung: Dieser gilt nicht immer, es kommt auf die Art der Leistung an!</p>
<p data-renderer-start-pos="893">📌 Einnahmen richtig erfassen<br />
Ob Gagen, Ticketverkäufe oder Merchandise – alle Einnahmen müssen korrekt in deiner Steuererklärung angegeben werden. Behalte auch die Belege für deine Ausgaben im Blick, denn diese kannst du absetzen (z. B. für Instrumente, Kostüme oder Fortbildungen).</p>
<p data-renderer-start-pos="1178">📌 Reisekosten und Auslandsgagen<br />
Tourst du durch Deutschland oder sogar international? Reise- und Übernachtungskosten kannst du steuerlich geltend machen. Für Auslandsgagen gelten jedoch oft besondere Regelungen – hier hilft der Blick in Doppelbesteuerungsabkommen.</p>
<p data-renderer-start-pos="1445">🎯 Unser Tipp:<br />
Steuern können kompliziert sein, besonders in kreativen Berufen. Mit der richtigen Beratung sparst du nicht nur Zeit und Nerven, sondern sicherst dir auch finanzielle Vorteile. Wir von der Steuerkanzlei Winterstein stehen dir zur Seite, damit du dich voll und ganz auf deine Kunst konzentrieren kannst.</p>
<p data-renderer-start-pos="1764">👉 Vereinbare jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch – wir bringen Ordnung in dein Steuer-Chaos!</p>
</div>
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		<title>Homeoffice im Ausland</title>
		<link>https://www.taxelence.com/2024/12/18/homeoffice-im-ausland/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Janine Winterstein]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Dec 2024 13:38:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Corona-Pandemie hat vielen Arbeitnehmern nicht nur die Nachteile, sondern auch die Vorteile des mobilen Arbeitens vor Augen geführt. So lassen sich Familie und Beruf durch den Wegfall von Fahrtzeiten besser vereinbaren und auch eine örtliche Flexibilität innerhalb von Deutschland sowie im Ausland ist möglich. Immer öfter finden sich unter den Bewerbern Arbeitnehmer mit Wohnsitz [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.taxelence.com/2024/12/18/homeoffice-im-ausland/">Homeoffice im Ausland</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.taxelence.com">TAXELENCE by winterstein &amp; hellfritzsch PartG mbB</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p data-pm-slice="0 0 []">Die Corona-Pandemie hat vielen Arbeitnehmern nicht nur die Nachteile, sondern auch die Vorteile des mobilen Arbeitens vor Augen geführt. So lassen sich Familie und Beruf durch den Wegfall von Fahrtzeiten besser vereinbaren und auch eine örtliche Flexibilität innerhalb von Deutschland sowie im Ausland ist möglich. Immer öfter finden sich unter den Bewerbern Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland, die mit dem Wunsch an ihren Arbeitgeber herantreten, zeitweise oder unbefristet vom Homeoffice im Ausland aus tätig zu werden. Das kann sehr gut funktionieren, stellt aber den Arbeitgeber auch vor so einige organisatorische Herausforderungen. Um sich mit den komplexen Regeln vertraut zu machen, benötigen Arbeitgeber Durchhaltevermögen.</p>
<h3><strong>Betriebstätte durch Homeoffice?</strong></h3>
<p>Die Frage, ob durch das Homeoffice des Mitarbeiters eine Betriebstätte des Arbeitgebers im Ausland begründet wird, ist steuerlich sehr relevant. Denn dadurch kann es unter Umständen zu einer Verlagerung des Besteuerungsrechts für das Gehalt kommen. Als Betriebstätte wird im deutschen Steuerrecht jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage definiert, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Zudem muss der Arbeitgeber über diese verfügen können. Aus Sicht der Finanzverwaltung und auch der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist im Regelfall bei einem Angestellten aufgrund der fehlenden Verfügungsmacht des Arbeitgebers über die privaten Räumlichkeiten ihrer Arbeitnehmer nicht von einer Betriebstätte auszugehen. Eine Betriebstätte kann jedoch anzunehmen sein, sofern es sich um einen Geschäftsführer oder leitenden Angestellten handelt. Hier könnte eine Geschäftsleitungsbetriebstätte begründet werden.</p>
<h3><strong>Durch Homeoffice kann Gehaltsaufteilung notwendig werden</strong></h3>
<p>Die steuerliche (und auch sozialversicherungsrechtliche) Beurteilung kann nur dann korrekt vorgenommen werden, wenn bekannt ist, ob weiterhin ein Wohnsitz in Deutschland besteht, wo sich der familiäre Lebensmittelpunkt befindet, ob es sich um eine befristete oder unbefristete Tätigkeit im Ausland handelt und ob deutsche Arbeitstage bestehen. Daher sollten Arbeitgeber ihre im Ausland tätigen Mitarbeiter um diese Auskünfte zu ihrer privaten Lebenssituation bitten.</p>
<p>Im Ausland wohnende Mitarbeiter ohne Wohnsitz in Deutschland sind in Deutschland grundsätzlich beschränkt steuerpflichtig, soweit die Tätigkeit im Inland ausgeübt wird. Arbeitet der Mitarbeiter ausschließlich aus dem ausländischen Homeoffice, besteht daher kein inländisches Besteuerungsrecht.</p>
<h3><strong>Lohnsteuerabzug grundsätzlich nur für inländische Arbeitstage</strong></h3>
<p>Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer durch den Steuerabzug vom Arbeitslohn erhoben, soweit der Arbeitslohn von einem inländischen rechtlichen oder wirtschaftlichen Arbeitgeber gezahlt wird. Zieht der Arbeitnehmer aus rein privaten Gründen ins Ausland und wird dort tätig, bleibt die Lohnsteuerabzugsverpflichtung des inländischen Arbeitgebers zunächst in vollem Umfang bestehen.</p>
<p>In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, ob der Mitarbeiter nach deutschem Recht gegebenenfalls nur beschränkt steuerpflichtig mit seinen inländischen Arbeitstagen ist. Arbeitgeber sollten hier nicht nur die allgemeinen Regelungen prüfen, sondern beachten, dass für Geschäftsführer und leitende Angestellte gesonderte Regelungen bestehen.</p>
<p>In einem dritten Schritt ist dann das jeweilige DBA dahingehend zu prüfen, welchem Staat für diese inländischen Arbeitstage das Besteuerungsrecht zugewiesen wird.</p>
<h3><strong>Vermeidung der Doppelbesteuerung</strong></h3>
<p>Für eine korrekte Abrechnung ist immer das jeweilige DBA im Einzelfall zu prüfen. Grundsätzlich ist ein Arbeitnehmer dort steuerpflichtig, wo er wohnt und seinen Lebensmittelpunkt hat. Dieser Staat gilt als Ansässigkeitsstaat. Abweichungen können sich ergeben, wenn die Tätigkeit in einem anderen Staat ausgeübt wird oder es sich um Geschäftsführer handelt.</p>
<p>Die Steuerpflicht verbleibt im Wohnsitzstaat bzw. Ansässigkeitsstaat, wenn der Arbeitnehmer sich im Tätigkeitsstaat insgesamt nicht länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten, je Kalenderjahr oder je Steuerjahr aufhält und die Vergütungen nicht von einem Arbeitgeber im Tätigkeitsstaat gezahlt werden und die Vergütungen nicht von einer Betriebsstätte getragen werden, die der Arbeitgeber im Tätigkeitsstaat hat. Das bedeutet: Nur wenn alle drei Voraussetzungen erfüllt werden, verbleibt die Steuerpflicht im Ansässigkeitsstaat.</p>
<h3><strong>Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung – Grundsatz Tätigkeitsortprinzip</strong></h3>
<p>Die steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung einer Homeoffice-Tätigkeit im Ausland sind unabhängig voneinander. Grundsätzlich gilt in der Sozialversicherung das Tätigkeitsortprinzip. Bei Beschäftigung in einem einzelnen Staat bereitet dies keine Probleme. Bei gleichzeitiger Beschäftigung in mehreren Staaten muss jedoch zunächst festgestellt werden, wo der maßgebende Erwerbsort liegt und welches Sozialversicherungsrecht anwendbar ist. Innerhalb der EU sowie im Verhältnis zur Schweiz und den EWR-Staaten ist geregelt, dass immer nur die Rechtsvorschriften eines Landes gelten. Dabei gilt der Grundsatz, dass bei gleichzeitiger entgeltlicher Tätigkeit in mehreren Staaten die Sozialversicherungspflicht im Wohnland besteht, sofern die Tätigkeit dort mindestens 25 Prozent der gesamten Arbeitszeit ausmacht.</p>
<p>Da die Regelungen im Einzelnen kompliziert sein können, empfehlen wir immer steuerrechtliche und rechtliche Beratung.</p>
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			</item>
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		<title>Freibetrag erhöht</title>
		<link>https://www.taxelence.com/2024/12/04/freibetrag-erhoeht/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Janine Winterstein]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Dec 2024 13:37:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am 22. November 2024 hat der Bundesrat dem Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums zugestimmt. Damit steigt der Grundfreibetrag für 2024 um um 180 Euro für Alleinstehende bzw. 360 Euro für Verheiratete, die gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Grundfreibetrag 2024 ist um 180 Euro auf 11.784 Euro gestiegen (23.568 Euro bei gemeinsamer Veranlagung). Der [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p data-renderer-start-pos="1">Am 22. November 2024 hat der Bundesrat dem Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums zugestimmt. Damit steigt der Grundfreibetrag für 2024 um um 180 Euro für Alleinstehende bzw. 360 Euro für Verheiratete, die gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden.</p>
<p data-renderer-start-pos="275">Der Grundfreibetrag 2024 ist um 180 Euro auf 11.784 Euro gestiegen (23.568 Euro bei gemeinsamer Veranlagung).</p>
<p data-renderer-start-pos="386">Der steuerliche Kinderfreibetrag wurde für das Jahr 2024 entsprechend um 228 Euro auf 6 612 Euro angehoben. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf bei der Besteuerung von Familien auch ein Einkommensbetrag in Höhe des sächlichen Existenzminimums eines Kindes zuzüglich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung nicht besteuert werden.</p>
<p data-renderer-start-pos="761">Der neue Grundfreibetrag soll in der Gehaltsabrechnung für Dezember berücksichtigt werden. Da er aber rückwirkend für das gesamte Jahr 2024 geltend soll, würde die Gehaltsabrechnung im Dezember erfreulich hoch ausfallen. Um die Berechnung müssen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht selbst kümmern, das übernimmt der Arbeitgeber.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.taxelence.com/2024/12/04/freibetrag-erhoeht/">Freibetrag erhöht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.taxelence.com">TAXELENCE by winterstein &amp; hellfritzsch PartG mbB</a>.</p>
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		<title>Vorsteuerabzug</title>
		<link>https://www.taxelence.com/2024/11/20/vorsteuerabzug/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Janine Winterstein]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Nov 2024 13:36:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 sieht eine revolutionäre Änderung im Bereich Vorsteuerabzug vor, die große praktische Bedeutung hat: Künftig wird zwischen den verschiedenen möglichen Zeitpunkten eines Vorsteuerabzugs unterschieden: ▶️ Vorsteuerabzug sobald die Leistung ausgeführt hat und eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt, wenn der leistende Unternehmer ein Soll-Versteuerer ist ▶️ Vorsteuerabzug erst bei Zahlung der Rechnung, wenn [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.taxelence.com/2024/11/20/vorsteuerabzug/">Vorsteuerabzug</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.taxelence.com">TAXELENCE by winterstein &amp; hellfritzsch PartG mbB</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p data-renderer-start-pos="1">Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 sieht eine revolutionäre Änderung im Bereich Vorsteuerabzug vor, die große praktische Bedeutung hat:</p>
<p data-renderer-start-pos="145">Künftig wird zwischen den verschiedenen möglichen Zeitpunkten eines Vorsteuerabzugs unterschieden:</p>
<p data-renderer-start-pos="245">▶️ Vorsteuerabzug sobald die Leistung ausgeführt hat und eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt, wenn der leistende Unternehmer ein Soll-Versteuerer ist</p>
<p data-renderer-start-pos="398">▶️ Vorsteuerabzug erst bei Zahlung der Rechnung, wenn der leistende Unternehmer Ist-Versteuerer ist</p>
<p data-renderer-start-pos="499">Die Neuregelung gilt für Rechnungen, die nach dem 31.12.2026 ausgestellt werden.</p>
<p data-renderer-start-pos="581">Hintergrund: Nach dem Urteil des EuGH vom 10.02.2022 (Rs. C-9/20 Grundstücksgemeinschaft Kollaustraße 136) entsteht der Anspruch auf Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers gem. Art. 167 MwStSystRL (erst) dann, wenn der Anspruch auf die abziehbare Umsatzsteuer entsteht.</p>
<p data-renderer-start-pos="852">Ist-Versteuer haben an 2026 die Pflicht auf ihren Rechnungen einen entsprechenden Vermerk anzubringen.</p>
<p data-renderer-start-pos="956">Diese Gesetzesänderung ist sehr tiefgreifend und muss aufgrund der MwStSystRL schnellstmöglich beschlossen werden, wie auch einige andere Punkte im Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2024. Der Zeitpunkt bleibt in Zeiten von bevorstehenden Neuwahlen abzuwarten.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.taxelence.com/2024/11/20/vorsteuerabzug/">Vorsteuerabzug</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.taxelence.com">TAXELENCE by winterstein &amp; hellfritzsch PartG mbB</a>.</p>
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